Am 15.03 stimmten die ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union (COREPER) für ein wichtiges Menschenrechtsvorhaben: Das EU-Lieferkettensgestz wurde bei den Mitgliedsstaaten in stark abgeschwächter Form zur Abstimmung gestellt. Deutschland hat sich enthalten.
Im Vergleich zur bereits diskutierten Form sind die Einschnitte im neuen Gesetzesvorschlag enorm. Das Gesetz soll erst 2032 vollumfänglich gelten, nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen, beispielsweise bei der Verwendung von Pestiziden und der Entsorgung von Abfällen.
In den kommenden Wochen muss sich das EU Parlament zum neuen Kompromisstext positionieren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
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