Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Grundsätzlich soll es niemanden mehr geben, der unter 8,50 € pro Stunde verdient. Es gibt allerdings immer noch Ausnahmen. Auch Praktikanten kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuß des gesetzlichen Mindestlohns! Zu diesem Thema wollen wir auf zwei Internetseiten aufmerksam machen, die genau erklären, wann man für ein Praktikum den Mindestlohn bekommen muss und wann nicht. Darüberhinaus findet man auf den Seiten auch die rechtlichen Grundlagen zum Mindestlohn, insbesondere im Bereich Mindestlohn im Praktikum.
Hier zu den Seiten: Praktikumsportal der IHK und der Blog unter mein Praktikum.de.