Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Grundsätzlich soll es niemanden mehr geben, der unter 8,50 € pro Stunde verdient. Es gibt allerdings immer noch Ausnahmen. Auch Praktikanten kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuß des gesetzlichen Mindestlohns! Zu diesem Thema wollen wir auf zwei Internetseiten aufmerksam machen, die genau erklären, wann man für ein Praktikum den Mindestlohn bekommen muss und wann nicht. Darüberhinaus findet man auf den Seiten auch die rechtlichen Grundlagen zum Mindestlohn, insbesondere im Bereich Mindestlohn im Praktikum.
Hier zu den Seiten: Praktikumsportal der IHK und der Blog unter mein Praktikum.de.
CAJler aus ganz Bayern übergaben am 3. Juni.2013 4500 Unterschriften gegen prekäre Arbeit in Bayern an Staatsminister Thomas Kreuzer.
Dieser staunte nicht schlecht als er den Stapel Unterschriften "am laufenden Band" unterstützt von unserem virtuellenl Hl. Prekarius/ Prekaria präsentiert bekam und nahm sich 90 Minuten Zeit unsere Forderungen mit uns zu diskutieren. U.a. verwies Benjamin Schmitt auf Artikel 166 der Bayerischen Verfassung. "Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Jedermann hat das Recht sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen". Aufgrund von Niedriglöhnen, Leiharbeit und andauernden Befristungen ist dies heute leider nicht mehr möglich. Wir fühlten uns von Staatsminister Kreuzer nicht richtig verstanden, denn aus seiner Sicht ist die Situation in Bayern im Vergleich zu anderen Ländern wie z. b. Spanien als nicht so dramatisch zu sehen. Auch nannte er "Equal pay" - "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" als poltiisches Ziel der Zukunft. Mehr Informationen gibts in der Presseinformation und Fotos in unserer Galerie.